Für das Neukloster gelten von 28. Dezember – bis vorerst 6. Februar folgende Richtlinien:
– Es finden keine öffentliche Gottesdienste statt. Bitte nutzen Sie das online-Angebot unseres Livestreams oder anderer Messübertragungen. (siehe unten).
– Beim Betreten und Verlassen der Kirche, sowie während der gesamten Zeit des Aufenthaltes ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes verpflichtend.
– Bitte beim Betreten der Kirche die Hände desinfizieren und zu anderen Gläubigen mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
Hier der Link zu allen diözesanen Verordnungen im Zusammenhang mit COVID19.
Hier finden Sie die Rahmenordnung der Bischofskonferenz wirksam von 28. Dezember bis vorerst 6. Februar.
Hier finden Sie die Regelungen für Gottesdienste und weitere kirchliche Veranstaltungen.