Für die Pfarre gelten folgende Richtlinien:
– Das Tragen einer FFP2-Maske ab 14 Jahren (MNS ab 6 Jahren) ist beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
– Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion dringend empfohlen. Die Mundkommunion ist nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird.
Hier der Link zu allen diözesanen Verordnungen im Zusammenhang mit COVID19.
Hier finden Sie die Rahmenordnung der Bischofskonferenz wirksam ab 16. April.
Hier finden Sie die Regelungen für Gottesdienste und weitere kirchliche Veranstaltungen.