Für die Pfarre gelten ab 1. Juni folgende Richtlinien:
– Das Tragen einer FFP2-Maske ist, auch für die Kommunionspender und im Beichtstuhl, vorerst nicht mehr verpflichtend.
– Es wird empfohlen, die Hygienemaßnahmen (z.B. Desinfizieren der Hände) möglichst beizubehalten.
– Jenen, die aus Gründen des Selbstschutzes eine FFP2-Maske während des Gottesdienstes tragen, ist mit Respekt zu begegnen.
Hier der Link zu allen diözesanen Verordnungen im Zusammenhang mit COVID19.
Die Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste ist per 01.06.2022 ausgesetzt.
Hier finden Sie die Regelungen für Gottesdienste und weitere kirchliche Veranstaltungen.